Änderung beim Bildungsscheck NRW


04.01.2024 | 09:23 Uhr


Der betriebliche Zugang zum Bildungsscheck für Unternehmen steht ab dem 01.01.2024 nicht mehr zur Verfügung. Der individuelle Zugang für Privatpersonen bleibt weiterhin bestehen und unterstützt berufliche Weiterbildung. 

Einzelpersonen können einen Bildungsscheck erhalten, wenn sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 40.000 Euro (bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können und ihren Wohnsitz in NRW haben.

Beschäftigte und Berufsrückkehrende können bis zu einem Bildungsscheck jährlich in Anspruch nehmen. Die Weiterbildung muss in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.