Beschäftigtentransfer
Manchmal ist es für Unternehmen unvermeidbar Personal zu entlassen. Dann leisten die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zum Beschäftigtentransfer wertvolle Unterstützung und mildern die Folgen für Beschäftigte und Unternehmen. Um vom Personalabbau betroffenen Mitarbeiter*innen den nahtlosen Übergang in eine neue Beschäftigung zu ermöglichen, können sie im Rahmen eines Transfersozialplans in einer Transferagentur oder einer Transfergesellschaft arbeiten.
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW und die Agentur für Arbeit unterstützen Unternehmen beim Abschluss des Transfersozialplans und bei der Gründung einer Transferagentur oder einer Transfergesellschaft.
Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Ansprechpartner*innen bei der G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung finden Sie hier.