Potentialberatung für KMU mit mind. 1 beschäftigten Person

Ab dem 01.03.2023 ändert sich das Kriterium zur Beratungsscheckausgabe in den Förderprogrammen Potential- und Transformationsberatung:
Gefördert wird die beteiligungsorientierte Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, mit mehr als 1 beschäftigten Person (Vollzeitäquivalent).
Damit entfällt die die Untergrenze von mindestens 10 Vollzeitäquivalenten und öffnet den Weg für kleinere Umternehmen von dem Förderinstrument zu profitieren.