Kurzbeitergeld? Wie funktioniert das? Die Regionalagenturen stehen für Informationen zum Kurzarbeitergeld ab sofort zur Verfügung.


25.03.2020 | 15:25 Uhr

Haben Sie Fragen zum Kurzarbeitergeld? Ab sofort stehen die Regionalagenturen in NRW für Fragen zum Kurzarbeitergeld zur Verfügung. Die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung obliegt nach wie vor den Agenturen für Arbeit!


Aktuell wurden fast 70.000 Anzeigen zum Kurzarbeitergeld durch Unternehmen in NRW mit Stand 25.03.2020 eingereicht.

Wir als NRW Regionalagentur MEO wollen unseren Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten.

Für erste Ablauf- und Verfahrensfragen zum Kurzarbeitergeld stehen wir ab sofort per E-Mail und Telefon zur Verfügung.

Erste wichtige Informationen: Flyer der Agentur für Arbeit

Erklär-Video

Teil II Erlärvideo

Weiterführende Informationen zum KUG der Agentur für Arbeit