Die neue bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung


09.07.2026 | 08:47 Uhr


Der Bund hat die Pflegefachassistenz bundesrechtlich neu aufgestellt. Das Gesetz sieht die Einführung einer generalistischen Pflegefachassistenzausbildung vor, welche zur Berufsbezeichnung "Pflegefachassistentin""Pflegefachassistent" oder "Pflegefachassistenzperson" berechtigt.

Start der Ausbildung ab 2027.

Im Kern sieht die neue Ausbildung Folgendes vor:

  • Die Dauer der Ausbildung beträgt 18 Monate (in Teilzeit bis zu 36 Monate), es soll gleichzeitig umfassende Verkürzungsmöglichkeiten insbesondere bei beruflicher Vorerfahrung geben (zum Beispiel auf 12 Monate oder weniger).
  • Voraussetzung für die Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung möglich.
  • Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes und macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich.
  • Es besteht ein Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Bisher erhielten nur rund die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung.
  • Die Finanzierung erfolgt nach dem gleichen Verfahren wie bei der Ausbildung zur Pflegefachperson gemäß Pflegeberufegesetz.