Bildungsscheck-Antragsstellung vorübergehend ausgesetzt

Die Antragstellung im Förderprogramm Bildungsscheck 2.0 ist seit dem 15.07.2026 vorübergehend ausgesetzt. Zudem wird die Förderrichtlinie zum 01.09.2026 angepasst.
Hintergrund sind Nachbesserungswünsche der EU-Kommission. Daher wird das Antragsverfahren für den Bildungsscheck 2.0 voraussichtlich ab September 2026 erweitert. Künftig müssen Antragstellende den beruflichen Bezug ihrer geplanten Weiterbildung bei der Anmeldung im Antragsportal ausführlicher erläutern. Darüber hinaus wird die Negativliste der nicht förderfähigen Weiterbildungen ergänzt.
Zur Umsetzung dieser Änderungen wird das Verfahren derzeit angepasst. Aus diesem Grund ist die finale Antragseinreichung im Zeitraum vom 15.07.2026 bis 01.09.2026 ausgesetzt. Während dieser Übergangsphase bearbeiten die Bezirksregierungen die noch offenen Anträge aus dem bisherigen Verfahren vollständig, sodass ab dem 01.09.2026 ausschließlich Anträge nach dem neuen Verfahren eingereicht werden können.


