Bildungsscheck 2.0 - Antragstellung wieder möglich

Die Antragstellung für den Bildungsscheck 2.0 ist seit dem 1. September 2026 wieder möglich: Somit können Ausgaben für die berufliche Weiterbildung ab sofort wieder individuell bezuschusst werden. Der Antrag dafür ist vor Beginn der Weiterbildung im entsprechenden Antragsportal zu stellen.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt darum zielgerichtet. Interessierte erhalten mit dem Bildungsscheck 2.0 jährlich eine Förderung von 50 Prozent und maximal 500 Euro ihrer Weiterbildungsausgaben.
Das zu versteuernde Einkommen darf nicht über 50.000, bei Ehepaaren über 100.000 Euro liegen. Die Antragstellung muss vor Kursbeginn erfolgen. Mittel stammen aus dem Landeshaushalt und dem Europäischen Sozialfonds.
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