Ausbildungsprogramm NRW - Programmaufruf zum Interessen­bekundungs­verfahren für den zweiten Durchgang (01.06.2019 - 31.08.2021)

21.01.2019 | 13:16 Uhr

Zum Ausgleich regionaler Ungleichgewichte auf dem nordrhein-westfälischen Ausbildungsmarkt hat die Landesregierung erstmalig in 2018 das ESF-Förderprogramm „Ausbildungsprogramm NRW“ implementiert. Mit dem Ausbildungsprogramm werden zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen in Regionen, in denen eine ungünstige Bewerbermarktlage herrscht gefördert.


Der Programmkonzeption folgend, ergeht für den zweiten Durchgang des Programms, mit Beginn 2019, nun ein neuer Programmaufruf zur Interessenbekundung durch Bildungsträger.


Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen zur Durchführung des Ausbildungsprogramms ab 2019, bei den zuständigen Regionalagenturen, endet am 11.02.2019.

Bodo Kalveram

Leitung NRW Regionalagentur MEO