Aktuelles zum Förderaufruf Akti(F)

08.08.2019 | 13:04 Uhr

Die Förderrichtlinien sind kurz vor der Veröffentlichung...


ESF-Bundesprogramm Akti(F) - Aktiv für Familien und ihre Kinder (in Vorbereitung)

Das Akti(F)-Programm zielt darauf ab, die Lebenssituation und gesellschaftliche Teilhabe für Familien, die von Ausgrenzung und Armut bedroht sind, zu verbessern. Die Maßnahmen richten sich sowohl an Eltern als auch an deren Kinder, sowie bei Bedarf an andere erwachsene Haushaltsmitglieder soweit ihre Rolle in Bezug auf die o.g. Ziele relevant ist (z.B. Lebenspartner):

  • Familien mit Kindern unter 18 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII (auch ergänzende, sogenannte aufstockende Leistungen) beziehen
  • Eltern, die Kinderzuschlag erhalten oder hierauf Anspruch haben
  • Darunter können auch Alleinerziehende und Eltern mit Behinderungen (ggf. auch voll oder teilweise erwerbsgemindert) sein

Sie sollen Unterstützung zur Aufnahme einer auskömmlichen Beschäftigung und zur Annahme von lokal und regional vorhandenen Hilfeangeboten, einschließlich Sozialleistungen erhalten. Darüber hinaus sollen die Modellvorhaben einen strukturellen Beitrag zur Verbesserung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit vor Ort leisten.

Die Förderrichtlinie wird voraussichtlich ab Mitte August 2019 sowohl hier als auch im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Interessenbekundungen können dann innerhalb einer Frist von sechs Wochen unter www.zuwes.de eingereicht werden.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Dazu zählen Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden), Träger der freien Wohlfahrtspflege oder andere gemeinnützige Träger, Unternehmen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände. Diese können mit einem Fördervolumen von 0,5 bis zu 2,5 Millionen Euro gefördert werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist ein Begleitschreiben der Kommune und die Bildung von Kooperationsverbünden mit den Kommunen. Falls das Vorhaben in mehreren Kommunen oder Bezirken umgesetzt werden soll, muss der Antragsteller der Interessenbekundung grundsätzlich ein entsprechendes Begleitschreiben von jeder Kommune bzw. jedem Bezirk beifügen. Alternativ kann in einem Begleitschreiben auf die Beteiligung von weiteren Kommunen oder Bezirken hingewiesen werden. In diesem Fall müssen alle beteiligten Kommunen den Inhalt des Begleitschreibens mittragen und unterschreiben.

Bitte beachten Sie, dass zur Vermeidung einer Doppelförderung über das Programm Akti(F) ausschließlich Modellvorhaben in den folgenden Bundesländern gefördert werden: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. In Sachsen erfolgt eine räumliche Beschränkung des Akti(F)-Programms auf die Landkreise Zwickau, Leipzig, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und den Erzgebirgskreis.

Voraussichtlicher Zeitplan im Überblick:

  • Ab Mitte August 2019: Veröffentlichung der Förderrichtlinie, Start des Interessenbekundungsverfahrens und Einreichung von Interessenbekundungen bis Ende September 2019 (6 Wochen)
  • Ende September bis Ende November 2019: Begutachtung und Auswahlder eingereichten Interessenbekundungen unter Einbindung der Länder sowie Information der Teilnehmenden am Interessenbekundungsverfahren
  • Ende November bis Ende Dezember 2019: Informationsveranstaltung für ausgewählte Projektträger und anschließende Antragstellung (4 Wochen)
  • Anfang Januar 2020: Antragsprüfung und Bewilligung eines Vorzeitigen Maßnahmebeginns (VzM) bzw. Zuwendungsbescheids durch die Bewilligungsbehörde
  • Ab Februar 2020: Start der ersten Akti(F)-Projekte