Gesetzentwurf: Bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung

06.08.2025 | 13:56 Uhr


Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen.

Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wird ein einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Der Wechsel in ein anderes Bundesland wird leichter. Nach dem Motto: aus 27 mach 1  ersetzt die neue Ausbildung die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen.

  • Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027
     
  • Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung
     
  • Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich
     
  • Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung
     
  • Aufstiegsmöglichkeiten: Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium
     
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung

Weitere Informationen finden Sie in der Presemitteilung