„Aktion 10.000 Perspektiven“
Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
Mit einer einmaligen Einarbeitungspauschale in Höhe von 1.500 Euro können Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden bei der Neueinstellung von einer Person, die Leistungen nach dem SGB II bezogen hat oder langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 SGB III war, unterstützt werden.
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