Neues ESF- Programm "Akti(F)"

23.08.2019 | 12:14 Uhr


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie zum Modellprogramm Akti(F) – Activ für Familien und ihre Kinder, im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) veröffentlicht. Das Interessenbekundungsverfahren ist gestartet.

Das Akti(F)-Programm zielt darauf ab, die Lebenssituation und gesellschaftliche Teilhabe für Familien, die von Ausgrenzung und Armut bedroht sind, zu verbessern. Hierzu gehören Familien mit Kindern unter 18 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII (auch ergänzende, sogenannte aufstockende Leistungen) beziehen, oder Eltern, die Kinderzuschlag erhalten. Darunter können auch Alleinerziehende und Menschen mit Behinderungen in den Fokus genommen werden. 

Die Maßnahmen richten sich sowohl an Eltern als auch an deren Kinder, sowie bei Bedarf an andere erwachsene Haushaltsmitglieder soweit ihre Rolle in Bezug auf die o.g. Ziele relevant ist (z.B. Lebenspartner). Sie sollen Unterstützung zur Aufnahme einer auskömmlichen Beschäftigung und zur Annahme von lokal und regional vorhandenen Hilfeangeboten, einschließlich Sozialleistungen erhalten. Darüber hinaus sollen die Modellvorhaben einen strukturellen Beitrag zur Verbesserung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit vor Ort leisten.

Die Förderrichtlinie ist über den Bundesanzeiger abrufbar:

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=to_bookmark_officialsite&genericsearch_param.edition=BAnz+AT+22.08.2019&global_data.language=de

Auf der website der Bunderegierung wurde der folgende -voraussichtliche- Zeitplan veröffentlicht:

  • 23. August 2019: Veröffentlichung der Förderrichtlinie, Start des Interessenbekundungsverfahrens und Einreichung von elektronischen Interessenbekundungen bis 7. Oktober 2019 (15:00 Uhr)    
  • Die schriftlichen Interessenbekundungen einschließlich Begleitschreiben der Kommune müssen bis zum 14. Oktober 2019 postalisch beim BMAS eingereicht werden.
  • Mitte Oktober bis Mitte Dezember 2019:Begutachtung und Auswahl der eingereichten Interessenbekundungen unter Einbindung der Länder sowie Information der Teilnehmenden am Interessenbekundungsverfahren
  • Mitte Dezember 2019 bis Mitte Januar 2020: Informationsveranstaltung für ausgewählte Projektträger und anschließende Antragstellung (4 Wochen)
  • Ab Anfang Januar 2020: Antragsprüfung und Bewilligung eines Vorzeitigen Maßnahmebeginns (VzM) bzw. Zuwendungsbescheids durch die Bewilligungsbehörde
  • Ab 1. Februar 2020: Start der ersten Akti(F)-Projekte

Nähergehende Informationen sowie Dokumente zu Auswahlkriterien und das Begleitschreiben der Kommunen erhalten Sie hier:

ESF-Bundesprogramm Akti(F) - Aktiv für Familien und ihre Kinder