Aufruf "Beratungsstellen Arbeit"
Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein Westfalen vom 20. Mai 2025 zur Einreichung von Interessenbekundungen für die Einrichtung von „Beratungsstellen Arbeit“
Die Beratungsstellen Arbeit beraten erwerbslose Menschen und Menschen, die von prekärer Beschäftigung und Arbeitsausbeutung bedroht oder betroffen sind. In jeder Gebietskörperschaft in NRW gibt es eine Beratungsstelle Arbeit. Sie beraten in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen und arbeiten eng mit weiteren regionalen und überregionalen Partnern zusammen. Mit über 80.000 Beratungen im Jahr 2024 sind die BSA ein elementarer Teil des nordrhein-westfälischen Beratungsnetzwerks gegen Arbeitsausbeutung.
Mit dem neuen Aufruf sollen die BSA mit einer weiterentwickelten Konzeption drei weitere Jahre gefördert werden.
Die Interessenbekundungen können bis zum 29. Juni 2025 eingereicht werden. Der Durchführungszeitraum umfasst 36 Monate ab dem 1. Januar 2026.
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