Der Europäische Sozialfonds


„In Menschen investieren“ bleibt auch künftig Ziel und Aufgabe des Europäischen Sozialfonds (ESF). Wichtige Interventionsbereiche sind dabei:

  • die Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte,
  • die Förderung der Bildung und des lebenslangen Lernens,
  • die Verbesserung der sozialen Eingliederung
  • sowie die Bekämpfung der Armut.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist in der Förderphase 2021-2027 an vielen Vorhaben zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen in Nordrhein-Westfalen beteiligt. Grundlage für die Umsetzung ist das "ESF-Programm 2021-2027" . Die ESF-Fondsverwaltung informiert über Programm, Rechtsgrundlagen sowie zuständige Behörden und stellt Basisinformationen für Zuwendungsempfangende, Antragstellende und weitere Interessierte bereit.

Für Nordrhein-Westfalen und damit auch für MEO-Regionalgentur bleibt der ESF weiterhin ein wichtiges Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der Landesarbeitspolitik.

Die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in Nordrhein-Westfalen erfordert eine komplexe Organisationsstruktur. Mit der Umsetzung sind drei Behörden beauftragt: die Bewilligungsbehörde, die Bescheinigungsbehörde/Rechnungsführung und die Prüfbehörde.