Ausbildungsbonus - Änderungen zum 01.01.2011
Unternehmen, die einem/einer Auszubildenden aus einem insolventen-, stillgelegten- oder schließenden Betrieb die Möglichkeit geben, die Ausbildung im eigenen Betrieb zu beenden, können einen Ausbildungsbonus erhalten.
Die Förderung beläuft sich grundsätzlich auf 4.000, 5.000 oder 6.000 EUR in Abhängigkeit von der tariflichen oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr. Bereits absolvierte Ausbildungszeiten werden auf die Höhe der Förderung angerechnet.
Sofern eine Förderung aus Ihrer Sicht in Betracht kommt, wenden Sie sich bitte an den Arbeitgeberservice Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit.
Service HotlineTel: 01801 66 44 66 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend. Ab 01.03.2010 gilt: Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min).
Ansprechpartner/in
- Carsten Kupzick
- Beratung und Projektkoordination
- Fon (02 01) 18 92-1 83
- Fax (02 01) 18 92-3 15
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